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Bundesrechtsanwaltsordnung

Bundesrechtsanwaltsordnung

  • Siebenter Teil: Anwaltsgerichtliches Verfahren
    • Dritter Abschnitt: Rechtsmittel
      • Erster Unterabschnitt: Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Anwaltsgerichts

§ 144 Mitwirkung der Staatsanwaltschaft vor dem Anwaltsgerichtshof

Die Aufgaben der Staatsanwaltschaft in den Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof werden von der Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht oder dem obersten Landesgericht wahrgenommen, bei dem der Anwaltsgerichtshof errichtet ist.