Bundesrechtsanwaltsordnung
- Sechster Teil: Anwaltsgerichtliche Ahndung von Pflichtverletzungen
§ 115b Anderweitige Ahndung
Ist durch ein Gericht oder eine Behörde eine Strafe, eine Disziplinarmaßnahme, eine berufsgerichtliche Maßnahme oder eine Ordnungsmaßnahme verhängt worden, so ist von einer anwaltsgerichtlichen Ahndung wegen desselben Verhaltens abzusehen, wenn nicht eine anwaltsgerichtliche Maßnahme zusätzlich erforderlich ist, um den Rechtsanwalt zur Erfüllung seiner Pflichten anzuhalten und das Ansehen der Rechtsanwaltschaft zu wahren. ²Einer Maßnahme gemäß § 114 Abs. 1 Nr. 4 oder 5 steht eine anderweitig verhängte Strafe oder Maßnahme nicht entgegen.
- Bundesrechtsanwaltsordnung
- Erster Teil: Der Rechtsanwalt
- Zweiter Teil: Zulassung des Rechtsanwalts
- Erster Abschnitt: Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
- Zweiter Abschnitt: Kanzlei und Rechtsanwaltsverzeichnis
- Dritter Abschnitt: Verwaltungsverfahren
- Dritter Teil: Rechte und Pflichten des Rechtsanwalts und berufliche Zusammenarbeit der Rechtsanwälte
- Erster Abschnitt: Allgemeines
- Zweiter Abschnitt: Rechtsanwaltsgesellschaften
- Vierter Teil: Die Rechtsanwaltskammern
- Erster Abschnitt: Allgemeines
- Zweiter Abschnitt: Organe der Rechtsanwaltskammer
- Erster Unterabschnitt: Vorstand
- Zweiter Unterabschnitt: Präsidium
- Dritter Unterabschnitt: Kammerversammlung
- Fünfter Teil: Gerichte in Anwaltssachen und gerichtliches Verfahren in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen
- Erster Abschnitt: Das Anwaltsgericht
- Zweiter Abschnitt: Der Anwaltsgerichtshof
- Dritter Abschnitt: Der Bundesgerichtshof in Anwaltssachen
- Vierter Abschnitt: Gerichtliches Verfahren in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen
- Sechster Teil: Anwaltsgerichtliche Ahndung von Pflichtverletzungen
- Siebenter Teil: Anwaltsgerichtliches Verfahren
- Erster Abschnitt: Allgemeines
- Zweiter Abschnitt: Verfahren im ersten Rechtszug
- Erster Unterabschnitt: Allgemeine Vorschriften
- Zweiter Unterabschnitt: Einleitung des Verfahrens
- Dritter Unterabschnitt: Hauptverhandlung vor dem Anwaltsgericht
- Dritter Abschnitt: Rechtsmittel
- Erster Unterabschnitt: Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Anwaltsgerichts
- Zweiter Unterabschnitt: Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Anwaltsgerichtshofes
- Vierter Abschnitt: Sicherung von Beweisen
- Fünfter Abschnitt: Berufs- und Vertretungsverbot als vorläufige Maßnahme
- Achter Teil: Die Rechtsanwaltschaft bei dem Bundesgerichtshof
- Erster Abschnitt: Allgemeines
- Zweiter Abschnitt: Zulassung als Rechtsanwalt bei dem Bundesgerichtshof
- Dritter Abschnitt: Besondere Rechte und Pflichten der Rechtsanwälte bei dem Bundesgerichtshof
- Vierter Abschnitt: Die Rechtsanwaltskammer bei dem Bundesgerichtshof
- Neunter Teil: Die Bundesrechtsanwaltskammer
- Erster Abschnitt: Allgemeines
- Zweiter Abschnitt: Organe der Bundesrechtsanwaltskammer
- Erster Unterabschnitt: Präsidium
- Zweiter Unterabschnitt: Hauptversammlung
- Dritter Unterabschnitt: Satzungsversammlung
- Dritter Abschnitt: Schlichtung
- Zehnter Teil: Kosten in Anwaltssachen
- Erster Abschnitt: Kosten in Verwaltungsverfahren der Rechtsanwaltskammern
- Zweiter Abschnitt: Kosten in gerichtlichen Verfahren in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen
- Dritter Abschnitt: Kosten im anwaltsgerichtlichen Verfahren und im Verfahren bei Anträgen auf anwaltsgerichtliche Entscheidung
- Elfter Teil: Vollstreckung anwaltsgerichtlicher Maßnahmen und Kosten sowie Tilgung
- Zwölfter Teil: Anwälte aus anderen Staaten
- Dreizehnter Teil: Übergangs- und Schlussvorschriften