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Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten

Eingangsformel

Auf Grund des § 4 Abs. 3 des Soldatengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 1975 (BGBl. I S. 2273) ordne ich an:

Art. 1

Die Soldaten führen folgende Dienstgradbezeichnungen:
I.
Offiziere:
1.
a)
General, Admiral;
b)
Generalleutnant, Vizeadmiral, Generaloberstabsarzt, Admiraloberstabsarzt;
c)
Generalmajor, Konteradmiral, Generalstabsarzt, Admiralstabsarzt;
d)
Brigadegeneral, Flottillenadmiral, Generalarzt, Admiralarzt, Generalapotheker;

2.
a)
Oberst, Kapitän zur See, Oberstarzt, Flottenarzt, Oberstapotheker, Flottenapotheker, Oberstveterinär;
b)
Oberstleutnant, Fregattenkapitän, Oberfeldarzt, Flottillenarzt, Oberfeldapotheker, Flottillenapotheker, Oberfeldveterinär;
c)
Major, Korvettenkapitän, Oberstabsarzt, Oberstabsapotheker, Oberstabsveterinär;

3.
a)
Stabshauptmann, Stabskapitänleutnant;
b)
Hauptmann, Kapitänleutnant, Stabsarzt, Stabsapotheker, Stabsveterinär;

4.
a)
Oberleutnant, Oberleutnant zur See;
b)
Leutnant, Leutnant zur See.


II.
Unteroffiziere:
1.
a)
Oberstabsfeldwebel, Oberstabsbootsmann;
b)
Stabsfeldwebel, Stabsbootsmann;
c)
Hauptfeldwebel, Hauptbootsmann, Oberfähnrich, Oberfähnrich zur See;
d)
Oberfeldwebel, Oberbootsmann;
e)
Feldwebel, Bootsmann, Fähnrich, Fähnrich zur See;

2.
a)
Stabsunteroffizier, Obermaat;
b)
Unteroffizier, Maat, Fahnenjunker, Seekadett.


III.
Mannschaften:
a)
Oberstabsgefreiter;
b)
Stabsgefreiter;
c)
Hauptgefreiter;
d)
Obergefreiter;
e)
Gefreiter;
f)
Grenadier, Jäger, Panzerschütze, Panzergrenadier, Panzerjäger, Kanonier, Panzerkanonier, Pionier, Panzerpionier, Funker, Panzerfunker, Schütze, Flieger, Sanitätssoldat, Matrose.

Art. 2

(1) Ich bestimme für die Uniform der Soldaten:

I.
Allgemeine Kennzeichen:
1.
Als nationales Kennzeichen sind an der Kopfbedeckung die Bundesfarben in Form einer Kokarde oder am unteren Rand des Barettemblems zu tragen; am Kampfanzug ist ein Ärmelabzeichen in den Bundesfarben zu tragen.
2.
²Als Mützenabzeichen werden getragen beim Heer zwei gekreuzte Säbel, bei der Luftwaffe eine Schwinge und bei der Marine ein Anker. ³Soweit Barette getragen werden, sind diese mit dem der Waffengattung entsprechenden Emblem zu versehen.
3.
Offiziere und Oberfähnriche tragen eine Stickerei auf dem Mützenschirm.
4.
Frauen in den Laufbahnen des Sanitätsdienstes und des Militärmusikdienstes in der Marine tragen als Abzeichen am Hut einen Anker, Offiziere sowie Oberfähnriche zur See zusätzlich ein goldfarbenes Band am unteren Rand des Hutkegels.

II.
Anzugarten:
1.
Der Dienstanzug ist beim Heer grau, bei der Luftwaffe blau und bei der Marine dunkelblau. In bestimmten Gebieten ist der Dienstanzug bei Heer und Luftwaffe sandfarben, bei der Marine sandfarben oder weiß. Der Gesellschaftsanzug beim Heer ist schwarz, bei der Luftwaffe blau und bei der Marine dunkelblau.
2.
Der Gesellschaftsanzug der Frauen in den Laufbahnen des Sanitätsdienstes und des Militärmusikdienstes ist dunkelblau oder dunkelblau und weiß.
3.
¹⁰Der Kampfanzug richtet sich farblich nach der jeweiligen Zweckbestimmung. ¹¹Am Kampfanzug, Tarndruck, werden auf den Aufschiebeschlaufen an Stelle der silberfarbenen Dienstgradabzeichen schwarzfarbene Dienstgradabzeichen getragen.

III.
Dienstgradabzeichen:
1.
Heer und Luftwaffe
a)
Grenadier
keine Dienstgradabzeichen;
b)
Gefreiter
ein Schrägstreifen auf beiden Schulterklappen;
c)
Obergefreiter
zwei Schrägstreifen auf beiden Schulterklappen;
d)
Hauptgefreiter
drei Schrägstreifen auf beiden Schulterklappen;
e)
Stabsgefreiter
4 Schrägstreifen auf beiden Schulterklappen;
f)
Oberstabsgefreiter
fünf Schrägstreifen auf beiden Schulterklappen;
g)
Unteroffizier
eine unten offene Tresse als Schulterabzeichen;
h)
Stabsunteroffizier
eine geschlossene Tresse als Schulterabzeichen;
i)
Feldwebel
ein Winkel mit der Spitze nach oben und eine geschlossene Tresse als Schulterabzeichen;
j)
Oberfeldwebel
wie Feldwebel, jedoch zwei Winkel;
k)
Hauptfeldwebel
ein Kopfwinkel mit der Spitze nach oben und eine geschlossene Tresse als Schulterabzeichen;
l)
Oberfähnrich
ein Kopfwinkel mit der Spitze nach oben als Schulterabzeichen mit silberner Schulterklappeneinfassung;
m)
Stabsfeldwebel
ein Kopfwinkel, darunter ein Winkel mit der Spitze nach oben und eine geschlossene Tresse als Schulterabzeichen;
n)
Oberstabsfeldwebel
wie Stabsfeldwebel, jedoch zwei Winkel;
o)
Leutnant
ein silberner Stern als Schulterabzeichen;
p)
Oberleutnant
zwei silberne Sterne als Schulterabzeichen;
q)
Hauptmann
drei silberne Sterne als Schulterabzeichen;
r)
Stabshauptmann
vier silberne Sterne als Schulterabzeichen;
s)
Major
silbernes Eichenlaub und ein silberner Stern als Schulterabzeichen;
t)
Oberstleutnant
wie Major, jedoch zwei silberne Sterne;
u)
Oberst
wie Major, jedoch drei silberne Sterne;
v)
Brigadegeneral
Goldstickerei auf roten Kragenspiegeln, goldenes Eichenlaub und ein goldener Stern als Schulterabzeichen;
w)
Generalmajor
wie Brigadegeneral, jedoch zwei goldene Sterne;
x)
Generalleutnant
wie Brigadegeneral, jedoch drei goldene Sterne;
y)
General
wie Brigadegeneral, jedoch vier goldene Sterne;

2.
Marine
a)
Matrose
keine Dienstgradabzeichen;
b)
Gefreiter
ein Schrägstreifen auf beiden Oberärmeln;
c)
Obergefreiter
zwei Schrägstreifen auf beiden Oberärmeln;
d)
Hauptgefreiter
drei Schrägstreifen auf beiden Oberärmeln;
e)
Stabsgefreiter
4 Schrägstreifen auf beiden Oberärmeln;
f)
Oberstabsgefreiter
fünf Schrägstreifen auf beiden Oberärmeln;
g)
Maat
zwei mit der Öffnung gegenübergestellte Winkel mit den Spitzen nach oben und unten auf beiden Oberärmeln;
h)
Obermaat
wie Maat, jedoch zwei Oberwinkel;
i)
Bootsmann
ein Winkel, mit der Spitze nach oben auf beiden Unterärmeln;
j)
Oberbootsmann
wie Bootsmann, jedoch zwei Winkel;
k)
Hauptbootsmann
ein Kopfwinkel mit der Spitze nach oben auf beiden Unterärmeln;
l)
Oberfähnrich zur See
ein schmaler Ärmelstreifen auf beiden Unterärmeln;
m)
Stabsbootsmann
ein Kopfwinkel und darunter ein Winkel mit der Spitze nach oben auf beiden Unterärmeln;
n)
Oberstabsbootsmann
wie Stabsbootsmann, jedoch zwei Winkel;
o)
Leutnant zur See
ein mittelbreiter Ärmelstreifen auf beiden Unterärmeln;
p)
Oberleutnant zur See
zwei mittelbreite Ärmelstreifen auf beiden Unterärmeln;
q)
Kapitänleutnant
zwei mittelbreite, dazwischen ein schmaler Ärmelstreifen auf beiden Unterärmeln;
r)
Stabskapitänleutnant
zwei mittelbreite, dazwischen zwei schmale Ärmelstreifen, auf beiden Unterärmeln;
s)
Korvettenkapitän
drei mittelbreite Ärmelstreifen auf beiden Unterärmeln;
t)
Fregattenkapitän
drei mittelbreite, zwischen dem oberen und mittleren ein schmaler Ärmelstreifen auf beiden Unterärmeln;
u)
Kapitän zur See
vier mittelbreite Ärmelstreifen auf beiden Unterärmeln;
v)
Flottillenadmiral
ein handbreiter, darüber ein schmaler Ärmelstreifen auf beiden Unterärmeln;
w)
Konteradmiral
ein handbreiter, darüber ein mittelbreiter Ärmelstreifen auf beiden Unterärmeln;
x)
Vizeadmiral
ein handbreiter, darüber zwei mittelbreite Ärmelstreifen auf beiden Unterärmeln;
y)
Admiral
ein handbreiter, darüber drei mittelbreite Ärmelstreifen auf beiden Unterärmeln.

¹³Soweit Bekleidungsstücke mit Schulterklappen vorgesehen sind, tragen Mannschaften, Unteroffiziere vom Bootsmann aufwärts und Offiziere statt der Ärmelabzeichen die Dienstgradabzeichen in entsprechender Anordnung als Schulterabzeichen, Unteroffiziere vom Bootsmann aufwärts zusätzlich eine geschlossene Tresse auf den Schulterklappen. ¹⁴Maate tragen statt der Ärmelwinkel Schulterklappen mit offener, Obermaate mit geschlossener Tresse.
3.
Offiziere der Marine, Sanitätsoffiziere, Offizier- und Unteroffizieranwärter
Offiziere der Marine, Sanitätsoffiziere, Offizier- und Unteroffizieranwärter tragen die in der Anzugordnung für die Soldaten der Bundeswehr bestimmten zusätzlichen Abzeichen.

(2) Ich übertrage die Befugnis zur Bestimmung der Uniform der Soldaten - mit Ausnahme der in Absatz 1 genannten allgemeinen Kennzeichen, Anzugarten und Dienstgradabzeichen - dem Bundesminister der Verteidigung mit der Maßgabe, daß Änderungen oder Neueinführungen erst nach meiner zustimmenden Kenntnisnahme erfolgen.

Art. 3

Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

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