§ 14 Übersichten zum Haushaltsplan, Funktionenplan
(1) Der Haushaltsplan hat folgende Anlagen:
- 1.
- Darstellungen der Einnahmen und Ausgaben
- a)
- in einer Gruppierung nach bestimmten Arten (Gruppierungsübersicht),
- b)
- in einer Gliederung nach bestimmten Aufgabengebieten (Funktionenübersicht),
- c)
- in einer Zusammenfassung nach Buchstabe a und Buchstabe b (Haushaltsquerschnitt);
- 2.
- eine Übersicht über die den Haushalt in Einnahmen und Ausgaben durchlaufenden Posten;
- 3.
- eine Übersicht über die Planstellen der Beamten und die Stellen der Angestellten und Arbeiter.
²Die Anlagen sind dem Entwurf des Haushaltsplans beizufügen.(2) Die Funktionenübersicht richtet sich nach Verwaltungsvorschriften über die Gliederung der Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsplans nach Aufgabengebieten (Funktionenplan).