Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst
§ 1 Aufgaben des Bundesfreiwilligendienstes
Im Bundesfreiwilligendienst engagieren sich Frauen und Männer für das Allgemeinwohl, insbesondere im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich sowie im Bereich des Sports, der Integration und des Zivil- und Katastrophenschutzes. ²Der Bundesfreiwilligendienst fördert das lebenslange Lernen.