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Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst

Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst

§ 1 Aufgaben des Bundesfreiwilligendienstes

Im Bundesfreiwilligendienst engagieren sich Frauen und Männer für das Allgemeinwohl, insbesondere im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich sowie im Bereich des Sports, der Integration und des Zivil- und Katastrophenschutzes. ²Der Bundesfreiwilligendienst fördert das lebenslange Lernen.