Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit
- Abschnitt 5: Statistik und Schlussvorschriften
§ 25 Bericht
Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag bis zum 31. Dezember 2015 einen Bericht über die Auswirkungen des Betreuungsgeldes vor. ²Bis zum 31. Dezember 2017 legt sie einen Bericht über die Auswirkungen der Regelungen zum Elterngeld Plus und zum Partnerschaftsbonus sowie zur Elternzeit vor. ³Die Berichte dürfen keine personenbezogenen Daten enthalten.