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Atomgesetz
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Atomgesetz
Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren
Sechster Abschnitt: Schlußvorschriften
§ 57 Abgrenzungen
Auf den Umgang mit Kernbrennstoffen finden das
Sprengstoffgesetz
und die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften sowie landesrechtliche Vorschriften auf dem Gebiet des Sprengstoffwesens keine Anwendung.
Atomgesetz
Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften
§ 1
Zweckbestimmung des Gesetzes
§ 2
Begriffsbestimmungen
§ 2a
Umweltverträglichkeitsprüfung
§ 2b
Elektronische Kommunikation
§ 2c
Nationales Entsorgungsprogramm
§ 2d
Grundsätze der nuklearen Entsorgung
Zweiter Abschnitt: Überwachungsvorschriften
§ 3
Einfuhr und Ausfuhr
§ 4
Beförderung von Kernbrennstoffen
§ 4a
Deckungsvorsorge bei grenzüberschreitender Beförderung
§ 4b
Beförderung von Kernmaterialien in besonderen Fällen
§ 5
Berechtigung zum Besitz von Kernbrennstoffen; staatliche Verwahrung
§ 6
Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen
§ 7
Genehmigung von Anlagen
§ 7a
Vorbescheid
§ 7b
Einwendungen Dritter bei Teilgenehmigung und Vorbescheid
§ 7c
Pflichten des Genehmigungsinhabers
§ 7d
Weitere Vorsorge gegen Risiken
§ 7e
Ausgleich für Investitionen
§ 7f
Ausgleich für Elektrizitätsmengen
§ 7g
Verwaltungsverfahren
§ 8
Verhältnis zum Bundes-Immissionsschutzgesetz und zum Produktsicherheitsgesetz
§ 9
Bearbeitung, Verarbeitung und sonstige Verwendung von Kernbrennstoffen außerhalb genehmigungspflichtiger Anlagen
§ 9a
Verwertung radioaktiver Reststoffe und Beseitigung radioaktiver Abfälle
§ 9b
Zulassungsverfahren
§ 9c
Landessammelstellen
§ 9d
Enteignung
§ 9e
Gegenstand und Zulässigkeit der Enteignung; Entschädigung
§ 9f
Vorarbeiten an Grundstücken
§ 9g
Veränderungssperre
§ 9h
Pflichten des Zulassungsinhabers
§ 9i
Bestandsaufnahme und Schätzung
§ 10
§ 10a
Erstreckung auf strahlenschutzrechtliche Genehmigungen; Ausnahmen vom Erfordernis der Genehmigung
§ 11
Ermächtigungsvorschriften (Genehmigung, Anzeige, allgemeine Zulassung)
§ 12
Ermächtigungsvorschriften (Schutzmaßnahmen)
§ 12a
Ermächtigungsvorschrift (Entscheidung des Direktionsausschusses)
§ 12b
Überprüfung der Zuverlässigkeit von Personen zum Schutz gegen Entwendung oder Freisetzung radioaktiver Stoffe
§ 13
Vorsorge für die Erfüllung gesetzlicher Schadensersatzverpflichtungen
§ 14
Haftpflichtversicherung und sonstige Deckungsvorsorge
§ 15
Rangfolge der Befriedigung aus der Deckungsvorsorge
§ 17
Inhaltliche Beschränkungen, Auflagen, Widerruf, Bezeichnung als Inhaber einer Kernanlage
§ 18
Entschädigung
§ 19
Staatliche Aufsicht
§ 19a
Überprüfung, Bewertung und kontinuierliche Verbesserung kerntechnischer Anlagen
§ 20
Sachverständige
§ 21
Kosten
§ 21a
Kosten (Gebühren und Auslagen) oder Entgelte für die Benutzung von Anlagen nach § 9a Abs. 3
§ 21b
Beiträge
Dritter Abschnitt: Verwaltungsbehörden
§ 22
Zuständigkeit für grenzüberschreitende Verbringungen und deren Überwachung
§ 23a
Zuständigkeit des Bundesverwaltungsamtes
§ 23d
Zuständigkeit des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit
§ 24
Zuständigkeit der Landesbehörden
§ 24a
Information der Öffentlichkeit; Informationsübermittlung
§ 24b
Selbstbewertung und internationale Prüfung
Vierter Abschnitt: Haftungsvorschriften
§ 25
Haftung für Kernanlagen
§ 25a
Haftung für Reaktorschiffe
§ 26
Haftung in anderen Fällen
§ 27
Mitwirkendes Verschulden des Verletzten
§ 28
Umfang des Schadensersatzes bei Tötung
§ 29
Umfang des Schadensersatzes bei Körperverletzung
§ 30
Geldrente
§ 31
Haftungshöchstgrenzen
§ 32
Verjährung
§ 33
Mehrere Verursacher
§ 34
Freistellungsverpflichtung
§ 35
Verteilungsverfahren
§ 37
Rückgriff bei der Freistellung
§ 38
Ausgleich durch den Bund
§ 39
Ausnahmen von den Leistungen des Bundes
§ 40
Klagen gegen den Inhaber einer Kernanlage, die in einem anderen Vertragsstaat gelegen ist
§ 44b
Meldewesen für die Sicherheit in der Informationstechnik
Fünfter Abschnitt: Bußgeldvorschriften
§ 46
Ordnungswidrigkeiten
§ 49
Einziehung
Sechster Abschnitt: Schlußvorschriften
§ 53
Erfassung von Schäden aus ungeklärter Ursache
§ 54
Erlaß von Rechtsverordnungen
§ 56
Genehmigungen auf Grund Landesrechts
§ 57
Abgrenzungen
§ 57a
Überleitungsregelung aus Anlaß der Herstellung der Einheit Deutschlands
§ 57b
Betrieb und Stilllegung der Schachtanlage Asse II
§ 58
Übergangsvorschriften
Anlage 1
Anlage 1 Begriffsbestimmungen nach § 2 Abs. 4
Anlage 2
Anlage 2 Haftungs- und Deckungsfreigrenzen
Anlage 3
Anlage 3 (zu § 7 Absatz 1a) Elektrizitätsmengen nach § 7 Absatz 1a
Anlage 4
Anlage 4 Sicherheitsüberprüfung nach § 19a Abs. 1