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Arbeitsgerichtsgesetz

Arbeitsgerichtsgesetz

  • Dritter Teil: Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen
    • Zweiter Abschnitt: Beschlußverfahren
      • Dritter Unterabschnitt: Dritter Rechtszug

§ 92a Nichtzulassungsbeschwerde

Die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das Landesarbeitsgericht kann selbständig durch Beschwerde angefochten werden. ²§ 72a Abs. 2 bis 7 ist entsprechend anzuwenden.