freiRecht
Arbeitsgerichtsgesetz

Arbeitsgerichtsgesetz

  • Dritter Teil: Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen
    • Erster Abschnitt: Urteilsverfahren
      • Zweiter Unterabschnitt: Berufungsverfahren

§ 68 Zurückverweisung

Wegen eines Mangels im Verfahren des Arbeitsgerichts ist die Zurückverweisung unzulässig.