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Arbeitsgerichtsgesetz

Arbeitsgerichtsgesetz

  • Vierter Teil: Schiedsvertrag in Arbeitsstreitigkeiten

§ 104 Verfahren vor dem Schiedsgericht

Das Verfahren vor dem Schiedsgericht regelt sich nach den §§ 105 bis 110 und dem Schiedsvertrag, im übrigen nach dem freien Ermessen des Schiedsgerichts.